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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1Rechtssatz
Der Rsp des VwGH ist nicht zu entnehmen, dass die Verwirklichung der Verletzung einer Dienstpflicht gemäß § 43 Abs. 1 BDG 1979 iVm §§ 8 und 9 B-GlBG mehrfache Einzeläußerungen voraussetzen würde.Der Rsp des VwGH ist nicht zu entnehmen, dass die Verwirklichung der Verletzung einer Dienstpflicht gemäß Paragraph 43, Absatz eins, BDG 1979 in Verbindung mit Paragraphen 8 und 9 B-GlBG mehrfache Einzeläußerungen voraussetzen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090031.L01Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025