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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §131 Abs1 Z2 litbRechtssatz
Auch wenn die Bestimmung des § 131b BAO - anders als insbesondere jene des § 132a BAO, in der die Belegerteilungspflicht für "Barzahlungen" geregelt ist - nicht ausdrücklich auf das UStG 1994 verweist, ist der darin verwendete Umsatzbegriff erkennbar (grundsätzlich, mit gewissen Einschränkungen) iSd Umsatzsteuerrechts zu verstehen. Vor diesem Hintergrund ist weiters davon auszugehen, dass auch die in § 131b BAO verwendeten Begriffe "Bareinnahmen" und "Barumsätze" - ebenso aber auch "Bareingänge" (§ 131 Abs. 1 Z 2 lit. b BAO) - synonym sind.Auch wenn die Bestimmung des Paragraph 131 b, BAO - anders als insbesondere jene des Paragraph 132 a, BAO, in der die Belegerteilungspflicht für "Barzahlungen" geregelt ist - nicht ausdrücklich auf das UStG 1994 verweist, ist der darin verwendete Umsatzbegriff erkennbar (grundsätzlich, mit gewissen Einschränkungen) iSd Umsatzsteuerrechts zu verstehen. Vor diesem Hintergrund ist weiters davon auszugehen, dass auch die in Paragraph 131 b, BAO verwendeten Begriffe "Bareinnahmen" und "Barumsätze" - ebenso aber auch "Bareingänge" (Paragraph 131, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, BAO) - synonym sind.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023130019.J07Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
09.12.2025