RS Vwgh 2025/12/15 Ra 2024/08/0106

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Veröffentlicht am 15.12.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46
AVG §56
VwGVG 2014 §28
VwRallg

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/08/0107

Rechtssatz

Wird gegen einen Bescheid des AMS, mit dem ein Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgewiesen worden ist, ohne den Endpunkt des Zeitraumes, über welchen abgesprochen wird, festzulegen, Beschwerde erhoben und weist das BVwG diese Beschwerde als unbegründet ab, ohne den damit bestätigten Spruch des Bescheides zu modifizieren, ist dieser Ausspruch grundsätzlich so zu verstehen, dass der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des BVwG abgewiesen wird (vgl. idS zur insoweit vergleichbaren Rechtslage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 VwGH 29.10.2008, 2005/08/0045 und 7.8.2002, 2002/08/0120, mwN).Wird gegen einen Bescheid des AMS, mit dem ein Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe abgewiesen worden ist, ohne den Endpunkt des Zeitraumes, über welchen abgesprochen wird, festzulegen, Beschwerde erhoben und weist das BVwG diese Beschwerde als unbegründet ab, ohne den damit bestätigten Spruch des Bescheides zu modifizieren, ist dieser Ausspruch grundsätzlich so zu verstehen, dass der geltend gemachte Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses des BVwG abgewiesen wird vergleiche idS zur insoweit vergleichbaren Rechtslage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 VwGH 29.10.2008, 2005/08/0045 und 7.8.2002, 2002/08/0120, mwN).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080106.L02

Im RIS seit

13.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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