Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7Rechtssatz
Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach § 7 ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach Paragraph 7, ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020107.L03Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
29.01.2026