RS Vwgh 2025/12/19 Ra 2024/13/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung

Norm

ABGB §1438
EO §35 Abs1
  1. EO § 35 heute
  2. EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  4. EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994
  5. EO § 35 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fr 2022/04/0007 E 20. September 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung mit einer Gegenforderung. Sie wirkt als Zahlung, beide Forderungen werden, zumindest teilweise, getilgt. Es ist in Lehre und Rechtsprechung unstrittig, dass die Aufrechnung einen Oppositionsgrund bildet. Dies gilt jedenfalls, wenn die Aufrechnung nach materiellem Recht zulässig ist und die Geltendmachung der Gegenforderung im Titelverfahren - wie hier bei einer Kostenforderung - unmöglich war (vgl. RIS-Justiz RS0000786; vgl. insbes. OGH 19.9.2002, 3 Ob 43/02y, mit zahlreichen Verweisen auf Judikatur und Literatur; vgl. auch VwGH 7.10.1996, 96/10/0202, mwN).Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung mit einer Gegenforderung. Sie wirkt als Zahlung, beide Forderungen werden, zumindest teilweise, getilgt. Es ist in Lehre und Rechtsprechung unstrittig, dass die Aufrechnung einen Oppositionsgrund bildet. Dies gilt jedenfalls, wenn die Aufrechnung nach materiellem Recht zulässig ist und die Geltendmachung der Gegenforderung im Titelverfahren - wie hier bei einer Kostenforderung - unmöglich war vergleiche RIS-Justiz RS0000786; vergleiche insbes. OGH 19.9.2002, 3 Ob 43/02y, mit zahlreichen Verweisen auf Judikatur und Literatur; vergleiche auch VwGH 7.10.1996, 96/10/0202, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130107.L04

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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