RS Vwgh 2026/1/30 Ra 2025/15/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2026
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Hat die namhaft gemachte Person eine Leistung nicht erbracht, kann sie auch nicht als Empfänger im Sinne des § 162 BAO angesehen werden (vgl. VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0071, mwN; vgl auch VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066).Hat die namhaft gemachte Person eine Leistung nicht erbracht, kann sie auch nicht als Empfänger im Sinne des Paragraph 162, BAO angesehen werden vergleiche VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0071, mwN; vergleiche auch VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150017.L04

Im RIS seit

24.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten