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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §8 Z2Rechtssatz
§ 8 Z 2 KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in § 8 Z 2 KommStG dagegen nicht genannt (VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030).Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG dagegen nicht genannt (VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023150030.L01Im RIS seit
31.03.2026Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026