RS Vwgh 2026/2/25 Ra 2023/15/0030

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Veröffentlicht am 25.02.2026
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

§ 8 Z 2 KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in § 8 Z 2 KommStG dagegen nicht genannt (VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030).Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG dagegen nicht genannt (VwGH 28.5.2019, Ra 2018/15/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023150030.L01

Im RIS seit

31.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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