RS OGH 2025/11/26 6Ob141/25s

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Veröffentlicht am 26.11.2025
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Norm

GmbHG §52
  1. GmbHG § 52 heute
  2. GmbHG § 52 gültig ab 01.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2013
  3. GmbHG § 52 gültig von 01.10.1997 bis 30.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/1997
  4. GmbHG § 52 gültig von 01.01.1991 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Erklärt der im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals namentlich genannte und von den Gesellschaftern allein zur Übernahme zugelassene Dritte in seiner Übernahmserklärung neben der Übernahme der Anteile nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, liegt kein wirksamer Übernahmsvertrag vor. Aus einem unwirksamen Übernahmsvertrag können (schon mangels Entstehung) Rechte auf originären Erwerb eines Geschäftsanteils an der Gesellschaft nicht auf einen anderen übertragen werden.

Entscheidungstexte

  • RS0142775">6 Ob 141/25s
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.11.2025 6 Ob 141/25s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142775

Im RIS seit

05.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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