Norm
GmbHG §52Rechtssatz
Erklärt der im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals namentlich genannte und von den Gesellschaftern allein zur Übernahme zugelassene Dritte in seiner Übernahmserklärung neben der Übernahme der Anteile nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, liegt kein wirksamer Übernahmsvertrag vor. Aus einem unwirksamen Übernahmsvertrag können (schon mangels Entstehung) Rechte auf originären Erwerb eines Geschäftsanteils an der Gesellschaft nicht auf einen anderen übertragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142775Im RIS seit
05.03.2026Zuletzt aktualisiert am
05.03.2026