Norm
EO §402 Abs1Rechtssatz
§ 402 Abs 1 EO beseitigt den Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die dort genannten Entscheidungen, weil diesen Entscheidungen wiederholt richtungsweisende Bedeutung zukommt und darin oft Rechtsfragen gelöst werden, die für das (anschließende) meritorische Verfahren Bedeutung haben, in dem wegen der unterschiedlichen Revisions- und Revisionsrekursbestimmungen die Rechtsmittelbeschränkung nicht gilt. Nur, wo dieser telos gleichermaßen erkennbar ist, kann die Ausnahme von der Konformatssperre auf andere Entscheidungen im Provisorialverfahren analog angewandt werden.Paragraph 402, Absatz eins, EO beseitigt den Rechtsmittelausschluss des Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO für die dort genannten Entscheidungen, weil diesen Entscheidungen wiederholt richtungsweisende Bedeutung zukommt und darin oft Rechtsfragen gelöst werden, die für das (anschließende) meritorische Verfahren Bedeutung haben, in dem wegen der unterschiedlichen Revisions- und Revisionsrekursbestimmungen die Rechtsmittelbeschränkung nicht gilt. Nur, wo dieser telos gleichermaßen erkennbar ist, kann die Ausnahme von der Konformatssperre auf andere Entscheidungen im Provisorialverfahren analog angewandt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142790Im RIS seit
27.03.2026Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026