Norm
FBG §40Rechtssatz
Die Einstellung des Geschäftsbetriebs führt keinesfalls zur Beendigung einer eingetragenen Personengesellschaft. Selbst bei Vermögenslosigkeit kann eine eingetragene Personengesellschaft nur erlöschen, wenn sie zuvor aufgelöst wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142799Im RIS seit
02.04.2026Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026