Entscheidungsdatum
12.12.2025Norm
AsylG 2005 §10 Abs2Spruch
,
G316 2316200-1/13E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Katharina MUCKENHUBER über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Dominikanische Republik, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf KATHREIN, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.06.2025, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag.a Katharina MUCKENHUBER über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Dominikanische Republik, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf KATHREIN, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.06.2025, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht:
A)
I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkte I. – III. als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkte römisch eins. – römisch drei. als unbegründet abgewiesen.
II. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt IV. mit der Maßgabe stattgegeben, dass gemäß § 55 Abs. 1-3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt wird. römisch zwei. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch vier. mit der Maßgabe stattgegeben, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins -, 3, FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt wird.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.06.2025 wurde gegen den Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Dominikanischen Republik zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 3 Z 1 FPG wurde gegen den BF ein Einreiseverbot für die Dauer von 3 Jahren erlassen (Spruchpunkt III.) und gemäß § 55 Abs. 4 FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise festgesetzt (Spruchpunkt IV.). Einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung wurde gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt V.). Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.06.2025 wurde gegen den Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik römisch 40 (im Folgenden: BF) gemäß Paragraph 52, Absatz 4, FPG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG in die Dominikanischen Republik zulässig sei (Spruchpunkt römisch zwei.). Gemäß Paragraph 53, Absatz 3, Ziffer eins, FPG wurde gegen den BF ein Einreiseverbot für die Dauer von 3 Jahren erlassen (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 55, Absatz 4, FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise festgesetzt (Spruchpunkt römisch vier.). Einer Beschwerde gegen diese Rückkehrentscheidung wurde gemäß Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer eins, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt römisch fünf.).
Der BF erhob durch seine Rechtsvertretung fristgerecht Beschwerde, welche mit dem maßgeblichen Verwaltungsakt am 17.07.2025 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde.
Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2025 wurde der Spruchpunkt V. des angefochtenen Bescheides behoben und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2025 wurde der Spruchpunkt römisch fünf. des angefochtenen Bescheides behoben und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Am 14.11.2025 fand am Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung in Anwesenheit des BF sowie seiner Rechtsvertretung und eines Vertreters der belangten Behörde (über Videokonferenz) statt.
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
1. Feststellungen:
1.1. Der BF ist Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik.
Der BF hält sich seit dem Jahr 2012 in Österreich auf und verfügte ab Juli 2012 über einen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger und seit November 2016 über eine aktuell von XXXX .2023 bis XXXX .2026 gültige Rot-Weiß-Rot-Karte plus.Der BF hält sich seit dem Jahr 2012 in Österreich auf und verfügte ab Juli 2012 über einen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger und seit November 2016 über eine aktuell von römisch 40 .2023 bis römisch 40 .2026 gültige Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
Der BF nahm zuletzt im Jahr 2019 an einem Deutschkurs auf dem Niveau B1 teil und hat gute Deutschkenntnisse. Seine Muttersprache ist Spanisch.
Der BF führt seit 2017 eine Partnerschaft mit einer Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik, welche im Bundesgebiet lebt. Der BF lebt in einer Mietwohnung, ist aber auch bei seiner Lebensgefährtin mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Der BF ist seit August 2013 mit Unterbrechungen im Bundesgebiet beschäftigt und bezog zwischendurch Arbeitslosengeld.
Die sechs volljährigen Kinder des BF leben im Herkunftsstaat und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Auch seine Schwester und weitere Verwandte, zu denen der BF Kontakt pflegt, sind im Herkunftsstaat aufhältig. Zuletzt besuchte der BF 2017 für 2 Monate seine Familie im Herkunftsstaat.
Im Bundesgebiet besteht von Seiten des BF Kontakt zu den Familien seiner zwei Patenkinder.
1.2. Am XXXX .2024 wurde der BF im Bundesgebiet festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen. 1.2. Am römisch 40 .2024 wurde der BF im Bundesgebiet festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen.
Am XXXX 2024 wurde der BF vom Landesgericht XXXX wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs. 1 fünfter Fall SMG und des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs. 1 Z erster und zweiter Fall SMG zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 12 Monate bedingt, verurteilt. Gleichzeitig erklärte das Strafgericht einen Betrag von gesamt € 11.900,-- für verfallen und zog das sichergestellte Suchtgift ein. Am römisch 40 2024 wurde der BF vom Landesgericht römisch 40 wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall SMG und des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach Paragraph 27, Absatz eins, Z erster und zweiter Fall SMG zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon 12 Monate bedingt, verurteilt. Gleichzeitig erklärte das Strafgericht einen Betrag von gesamt € 11.900,-- für verfallen und zog das sichergestellte Suchtgift ein.
Dem Urteil lag zugrunde, dass der BF im Zeitraum von Mitte 2021 bis zu seiner Festnahme im Juli 2024 im Bundesgebiet vorschriftwidrig insgesamt 200g Kokain zwei Personen gewinnbringend überlassen hat und Kokain von unbekannten Personen erworben und besessen hat.
Bei der Strafbemessung wurde das Zusammentreffen von einem Verbrechen mit mehreren Vergehen, der längere Tatzeitraum und die Menge der tatverfangenen Suchtgiftquanten als erschwerend und die Unbescholtenheit sowie die teilweise Sicherstellung des Suchtgiftes als mildernd gewertet.
Gleichzeitig wurde der über die erlittene Vorhaft hinausgehende Rest des unbedingten Teils der Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Der BF zeigt sich zu seiner Straftat nicht geständig und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
1.3. Gegen den BF liegen für den Zeitraum von 2020 bis 2025 18 rechtskräftige Verwaltungsstrafen vor. Die Untersuchungshaft wurde für den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen hinsichtlich dieser Verwaltungsstrafen teilweise unterbrochen und der BF befand sich hierfür von 25.07.2024 bis 11.08.2024 und von 08.10.2024 bis 09.10.2024 in Verwaltungsstrafhaft.
Der BF zeigt sich zu den diesen Verwaltungsstrafen zugrundeliegenden Handlungen (größtenteils Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach der StVO) nicht geständig.
1.4 Zur Lage in der Dominikanischen Republik wird das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation vom 13.12.2021 auszugsweise wie folgt festgestellt:
Sicherheitslage
Obwohl die Zahl der gewaltsamen Todesfälle seit 2011 stetig zurückgegangen ist (BTI 2020) ist die Kriminalitätsrate sehr hoch (BMEIA 10.12.2021; vgl. AA 10.12.2021, EDA 13.12.2021), der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen weit verbreitet (BMEIA 10.12.2021; vgl EDA 13.12.2021). 32 Prozent der Bevölkerung sehen die Kriminalität als wichtigstes Problem des Landes an (BTI 2020). Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können (AA 10.12.2021; vgl EDA 13.12.2021).Obwohl die Zahl der gewaltsamen Todesfälle seit 2011 stetig zurückgegangen ist (BTI 2020) ist die Kriminalitätsrate sehr hoch (BMEIA 10.12.2021; vergleiche AA 10.12.2021, EDA 13.12.2021), der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen weit verbreitet (BMEIA 10.12.2021; vergleiche EDA 13.12.2021). 32 Prozent der Bevölkerung sehen die Kriminalität als wichtigstes Problem des Landes an (BTI 2020). Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können (AA 10.12.2021; vergleiche EDA 13.12.2021).
Rechtsschutz/Justizwesen
Trotz einer schwächeren Präsenz in den ländlichen Gebieten und in den Grenzregionen ist der Staat dank der Verwaltungseinrichtungen, der Amtsträger und der grundlegenden Justizverwaltung im ganzen Land weitgehend präsent (BTI 2020). Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, doch die Regierung achtete die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz nicht. Unzulässige Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen war weit verbreitet. Die Einmischung reichte von selektiver Strafverfolgung bis zur Abweisung von Fällen aufgrund von Bestechungsvorwürfen oder unzulässigem politischen Druck (USDOS 30.3.2021).
Das Gesetz sieht das Recht auf eine Verteidigung in einem fairen und öffentlichen Verfahren vor; die Justiz hat dieses Recht jedoch nicht immer durchgesetzt. Die Gerichte überschritten manchmal die im Gesetz festgelegte Höchstfrist für die Festlegung von Verhandlungsterminen. Das Gesetz sieht eine Unschuldsvermutung vor. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Angeklagte und ihre Anwälte über eine Strafanzeige zu informieren. Bedürftige haben das Recht auf einen Pflichtverteidiger, aber die Zahl der Pflichtverteidiger ist unzureichend. Es gibt verfassungsmäßig und gesetzlich garantierte rechtsstaatliche Normen im Falle eines Gerichtsverfahrens. Die Verfassung sieht das Recht auf Berufung vor und verbietet es den höheren Gerichten, die Urteile der unteren Instanzen zu erhöhen (USDOS 30.3.2021). Die Verfassung verbietet eine Festnahme ohne Haftbefehl, es sei denn, die Behörden nehmen einen Verdächtigen bei der Begehung einer Straftat oder unter anderen besonderen Umständen fest. Das Gesetz lässt eine Inhaftierung ohne Anklage bis zu 48 Stunden zu. Die Verfassung sieht vor, dass jede Person das Recht hat, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht anzufechten, und die Regierung hielt sich im Allgemeinen an diese Bestimmung. Das Gesetz schreibt vor, dass mittellosen Angeklagten ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt werden muss, aber mangels Personal, konnte eine diesbezügliche Nachfrage nicht gedeckt werden (USDOS 30.3.2021). Viele Verdächtige mussten lange Untersuchungshaft erdulden. Ein Richter kann eine Haftdauer zwischen drei und 18 Monaten anordnen. Die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft betrug drei Monate, aber es gab Berichte über Untersuchungshaft, die mehr als drei Jahre dauerte, darunter auch Fälle, in denen ausländische Staatsbürger betroffen waren. Die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit wurde auf die Vollstreckung einer Strafe angerechnet (USDOS 30.3.2021).
Die Regierung hat einige Schritte unternommen, um Beamte zu bestrafen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, aber es gab weit verbreitete Berichte über offizielle Straflosigkeit und Korruption, insbesondere unter hohen Beamten. Außergerichtliche Tötungen von Zivilisten durch Beamte der Nationalpolizei waren ein Problem. Nach Angaben der Regierung starben zwischen 2007 und März 2019 mehr als 3.000 Personen bei Auseinandersetzungen mit der Polizei oder den Sicherheitskräften. Die genaue Zahl der außergerichtlichen Tötungen war nicht bekannt. Die Abteilung für interne Angelegenheiten untersucht Anschuldigungen wegen groben Fehlverhaltens von Angehörigen der Nationalpolizei, einschließlich Tötungen. Unabhängig davon ist die Staatsanwaltschaft befugt, strafrechtliches Fehlverhalten von Angehörigen der Nationalen Polizei zu untersuchen und zu verfolgen. Die Regierung erklärte, dass ihr keine außergerichtlichen Tötungen im Laufe des Jahres bekannt waren, und fügte hinzu, dass alle derartigen Fälle im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung untersucht würden. Die Medien und die Zivilgesellschaft räumten ein, dass viele Fälle nicht gemeldet wurden, weil das Vertrauen in das Justizsystem fehlte, um eine Anklage zu verfolgen (USDOS 30.3.2021).
Militär- und Polizeigerichte sind gemeinsam für Disziplinarfälle zuständig, die Angehörige der Sicherheitskräfte betreffen. Militärgerichte sind für Fälle zuständig, in denen es um Verstöße gegen militärische Regeln und Vorschriften geht. Zivile Strafgerichte befassen sich mit Fällen von Tötungen und anderen schweren Verbrechen, die angeblich von Angehörigen der Sicherheitskräfte begangen wurden (USDOS 30.3.2021).
Es gibt getrennte Gerichtssysteme für Strafrecht, Handelsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Verwaltungsrecht. Handels- und Zivilgerichte haben Berichten zufolge lange Wartezeiten bei der Entscheidung von Fällen, obwohl ihre endgültigen Entscheidungen im Allgemeinen durchgesetzt werden. Wie bei den Strafgerichten war die unzulässige politische und wirtschaftliche Einflussnahme auf Entscheidungen der Zivilgerichte ein Problem. Die Bürger haben die Möglichkeit, eine Amparo-Klage einzureichen, eine Klage, mit der die Verletzung eines verfassungsmäßigen Rechts, einschließlich der Verletzung von Grundrechten, geltend gemacht werden kann (USDOS 30.3.2021).
Sicherheitsbehörden
Die Nationale Polizei ist dem Innen- und Polizeiminister unterstellt und berichtet in der Praxis an den Präsidenten. Die Flughafensicherheitsbehörde, die Hafensicherheitsbehörde, das Fremdenverkehrssicherheitskorps und das Grenzsicherheitskorps haben einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit und sind dem Ministerium für Streitkräfte und über dieses dem Präsidenten unterstellt. Die Nationale Drogenkontrolldirektion, die sich aus Mitarbeitern der Polizei und der Streitkräfte zusammensetzt, untersteht direkt dem Präsidenten, ebenso wie das Nationale Nachrichtendienstministerium. Sowohl die Nationale Drogenkontrolldirektion als auch das Nationale Nachrichtendienstministerium sind in erheblichem Maße für die innere Sicherheit zuständig. Die zivilen Behörden hatten im Allgemeinen eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte (USDOS 30.3.2021).
Der Staat verfügt über ein Gewaltmonopol für das gesamte Gebiet. Die Autorität des Staates wird nicht durch lokale Clan-Monopole oder Guerillabewegungen bedroht oder in Frage gestellt. Die Probleme im Zusammenhang mit dem Drogenhandel und der organisierten Kriminalität geben jedoch zunehmend Anlass zur Sorge, zumal kriminelle Elemente sowohl die Polizei als auch das Militär zu unterwandern scheinen (BTI 2020).
Es gab keine Berichte über das Verschwinden von Personen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden (USDOS 30.3.2021).
Straflosigkeit war ein Problem innerhalb bestimmter Einheiten der Sicherheitskräfte, insbesondere der Nationalpolizei. Die Regierung hat Fragen zu internen Kontrollen und Ermittlungen bei den Sicherheitskräften weitgehend unbeantwortet gelassen. Außerdem behauptete sie, dass alle Verhaftungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen stünden. Die Regierung setzte Schulungen ein, um die Straflosigkeit der Beamten zu bekämpfen. Die nationale Polizei bot im Rahmen ihrer Weiterbildungskurse spezielle Schulungen zum Thema Menschenrechte an (USDOS 30.3.2021).
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen waren ein Problem. Die Polizei führte in einkommensschwachen Gemeinden mit hoher Kriminalität sporadisch Razzien durch, bei denen sie Personen ohne Haftbefehl festnahm und inhaftierte. Bei diesen Einsätzen nahm die Polizei eine große Zahl von Einwohnern fest und beschlagnahmte persönliches Eigentum, das angeblich für kriminelle Aktivitäten verwendet wurde (USDOS 30.3.2021).
Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sieht Freiheit von Inlandsreisen, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen, abgesehen von einigen Ausnahmen. Vertreter der Zivilgesellschaft berichteten, dass Bürger haitianischer Abstammung, Personen, die als Haitianer angesehen werden, und haitianische Migranten bei Reisen innerhalb des Landes auf Hindernisse stießen (USDOS 30.3.2021).
Grundversorgung/Wirtschaft
Wichtige Wirtschaftszweige sind der Tourismus und die industrielle Produktion in Freihandelszonen. Das Land hat seit Jahren ein sehr hohes Wachstum (17.9.2021a).
Die Dominikanische Republik war die meiste Zeit ihrer Geschichte hauptsächlich ein Exporteur von Zucker, Kaffee und Tabak, aber in den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Wirtschaft stärker diversifiziert, da der Dienstleistungssektor die Landwirtschaft als größten Arbeitgeber abgelöst hat, was auf das Wachstum des Baugewerbes, des Tourismus und der Freihandelszonen zurückzuführen ist. Auch der Bergbausektor spielt seit Ende 2012 mit dem Beginn der Förderphase der Gold- und Silbermine Pueblo Viejo, einer der größten Goldminen der Welt, eine größere Rolle auf dem Exportmarkt (CIA 18.11.2021).
Die Inflationsrate 2019 betrug geschätzt 1,8 Prozent im Vergleich zu 3,5 Prozent 2018. Die Arbeitslosenrate betrug 2017 geschätzte 5,1 im Vergleich zu 5.5 Prozent 2016. 21 Prozent der Bevölkerung lag unter der Armutsgrenze (Schätzung 2019) (CIA 18.11.2021).
Das Gesetz verbietet gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung und untersagt es den Arbeitgebern, Beschäftigte zu entlassen, die sich an Gewerkschaftsaktivitäten beteiligen, einschließlich der Mitarbeit in einem Ausschuss, der die Gründung einer Gewerkschaft anstrebt. Obwohl das Arbeitsministerium die Gewerkschaften registrieren muss, damit sie legal sind, sieht das Gesetz die automatische Anerkennung einer Gewerkschaft vor, wenn das Ministerium nicht innerhalb von 30 Tagen auf einen Antrag reagiert. Das Gesetz erlaubt es den Gewerkschaften, ihre Aktivitäten ohne Einmischung der Regierung durchzuführen. Vertreter von Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass die Unternehmen Tarifverhandlungen und Gewerkschaftsaktivitäten ablehnten. In den letzten Jahren haben Unternehmen Berichten zufolge Beschäftigte aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten entlassen und Gewerkschafter auf schwarze Listen gesetzt, neben anderen gewerkschaftsfeindlichen Praktiken (USDOS 30.3.2021).
Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Das Gesetz sieht Freiheits- und Geldstrafen für Personen vor, die wegen Zwangsarbeit verurteilt werden. Diese Strafen entsprachen nicht den Strafen für vergleichbare Straftaten. Zwangsarbeit von Erwachsenen kam im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor. Auch Kinder wurden Opfer von Zwangsarbeit (USDOS 30.3.2021).
Das Gesetz verbietet Diskriminierung, Ausschluss oder Bevorzugung in der Beschäftigung, aber es gibt kein Gesetz gegen Diskriminierung in der Beschäftigung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Status der Staatenlosigkeit. Kein Gesetz schreibt gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor (USDOS 30.3.2021).
Das Gesetz sieht einen Mindestlohn vor, der je nach Größe des Unternehmens und der Art der Arbeit variiert. Eine Studie ergab jedoch, dass nur die Hälfte der Mindestlöhne hoch genug war, damit ein Arbeitnehmer das Mindestbudget für eine Familie aufbringen konnte. Das Gesetz sieht eine Standardarbeitszeit von 44 Stunden pro Woche vor, die an Wochentagen acht Stunden und an Samstagen vier Stunden vor Mittag nicht überschreiten darf. Landarbeiter sind jedoch von dieser Begrenzung ausgenommen und können verpflichtet werden, bis zu 10 Stunden pro Arbeitstag ohne Prämienausgleich zu arbeiten. Die Bedingungen für die Landarbeiter waren schlecht. Viele Arbeiter arbeiteten oft 12 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche (30.3.2021).
2. Beweiswürdigung:
2.1. Die Identität des BF steht aufgrund des Reisepasses der Dominikanischen Republik, welcher sich als Kopie im Akt befindet, fest (vgl. AS 183 ff).2.1. Die Identität des BF steht aufgrund des Reisepasses der Dominikanischen Republik, welcher sich als Kopie im Akt befindet, fest vergleiche AS 183 ff).
Die Feststellungen zur Aufenthaltsdauer und zum Aufenthaltsstatus des BF beruhen auf den Eintragungen im Zentralen Fremdenregister sowie dem Zentralen Melderegister und