Norm
EO §5c Abs3Rechtssatz
Im Rahmen einer Unterlassungsexekution aufgrund eines auf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung beruhenden Exekutionstitels ist auch bei einem österreichweit online abrufbaren Titelverstoß (neben dem Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt des Urhebers) nur jener Ort Erfolgsort im Sinn des § 5c Abs 3 EO, an dem sich der Mittelpunkt der Interessen des Betreibenden befindet.Im Rahmen einer Unterlassungsexekution aufgrund eines auf einer Persönlichkeitsrechtsverletzung beruhenden Exekutionstitels ist auch bei einem österreichweit online abrufbaren Titelverstoß (neben dem Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt des Urhebers) nur jener Ort Erfolgsort im Sinn des Paragraph 5 c, Absatz 3, EO, an dem sich der Mittelpunkt der Interessen des Betreibenden befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142808Im RIS seit
14.04.2026Zuletzt aktualisiert am
14.04.2026