RS Vwgh 2026/2/26 Ro 2024/11/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2026
beobachten
merken
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten