RS OGH 2025/12/9 10Ob60/25h

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Veröffentlicht am 09.12.2025
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Rechtssatz

Der Gesetzgeber des InvPrG wollte an den Unternehmensbegriff des UGB anknüpfen. Demnach sollen nach dem InvPrG Personen ohne Unternehmen nicht gefördert werden.

Entscheidungstexte

  • RS0142751">10 Ob 60/25h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 09.12.2025 10 Ob 60/25h

Schlagworte

Investitionsersatz, Förderwürdigkeit, Unternehmensbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142751

Im RIS seit

19.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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