Norm
StGB §302Rechtssatz
Die Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist - als Teil der politischen Kontrolle - der Gesetzgebung zuzuordnen und mündet nicht in einen Hoheitsakt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142746Im RIS seit
17.02.2026Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026