RS OGH 2026/1/19 17Ob15/25t; 17Ob17/25m; 17Ob21/25z

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Veröffentlicht am 15.12.2025
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Rechtssatz

Die partielle Gesamtrechtsnachfolge infolge einer Abspaltung zur Aufnahme oder Neugründung während eines anhängigen Verfahrens führt zwar grundsätzlich zu einem gesetzlichen Parteieintritt der – nach dem Spaltungsplan dazu berufenen – übernehmenden Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolger. Der Kläger kann das Verfahren aber wahlweise auch gegen die übertragende und die übernehmende Gesellschaft fortsetzen.

Entscheidungstexte

  • RS0142748">17 Ob 15/25t
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.12.2025 17 Ob 15/25t
  • RS0142748">17 Ob 17/25m
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.12.2025 17 Ob 17/25m
    Beisatz: Hier: Einbringung der Klage nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch (T1)
  • RS0142748">17 Ob 21/25z
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.01.2026 17 Ob 21/25z
    Beisatz wie T1

Schlagworte

Parteiwechsel, Parteibeitritt, Parteiänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142748

Im RIS seit

17.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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