RS OGH 2026/1/30 18ONc4/25w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2026
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei den nach § 587 Abs 4 ZPO erforderlichen Angaben ist kein strenger Maßstab anzusetzen. Es ist jedenfalls notwendig, dass das Begehren für den Gegner so weit umschrieben wird, dass er erkennen kann, was von ihm verlangt wird.Bei den nach Paragraph 587, Absatz 4, ZPO erforderlichen Angaben ist kein strenger Maßstab anzusetzen. Es ist jedenfalls notwendig, dass das Begehren für den Gegner so weit umschrieben wird, dass er erkennen kann, was von ihm verlangt wird.

Entscheidungstexte

  • RS0142733">18 ONc 4/25w
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.01.2026 18 ONc 4/25w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142733

Im RIS seit

05.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten