Norm
IO §116Rechtssatz
Dem Schuldner sind im Rahmen seines Anhörungsrechts nach § 118 IO Informationen über die wesentlichen Punkte des konkret beabsichtigten Geschäfts zu geben.Dem Schuldner sind im Rahmen seines Anhörungsrechts nach Paragraph 118, IO Informationen über die wesentlichen Punkte des konkret beabsichtigten Geschäfts zu geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142719Im RIS seit
26.01.2026Zuletzt aktualisiert am
26.01.2026