RS OGH 2025/11/19 13Os91/25v

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Veröffentlicht am 19.11.2025
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Rechtssatz

Die Rechtsansicht, wonach der Einspruchsgrund des § 212 Z 2 StPO schon dann verwirklicht sei, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit unterhalb von 50 Prozent liege, entfernt sich vom Wortlaut der in Rede stehenden Norm (arg "auch nur für möglich" zu halten).Die Rechtsansicht, wonach der Einspruchsgrund des Paragraph 212, Ziffer 2, StPO schon dann verwirklicht sei, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit unterhalb von 50 Prozent liege, entfernt sich vom Wortlaut der in Rede stehenden Norm (arg "auch nur für möglich" zu halten).

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 19.11.2025 13 Os 91/25v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142708

Im RIS seit

09.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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