Norm
StPO §43Rechtssatz
Aus der irrtümlich nicht erfolgten Zustellung eines Beschlusses kann für sich nicht auf die Befangenheit eines Richters geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142697Im RIS seit
15.12.2025Zuletzt aktualisiert am
15.12.2025