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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/02/0065 E 23. Oktober 1991 RS 2Stammrechtssatz
Die Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).Die Zurechnungsfähigkeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG bildet eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. Ob aber von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020039.L01Im RIS seit
02.12.2025Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025