Norm
ABGB §1489Rechtssatz
Das Aufrechterhalten eines kartellrechtswidrigen Kassensystems mit fortlaufendem Einspeisen von Preisen ist nicht eine einzelne schädigende Handlung mit sukzessiv auftretenden Folgeschäden. Dieses Verhalten ist als fortgesetzte Schädigung einzuordnen, sodass nicht bereits mit erstmaliger Kenntnis von der fehlenden Preisgestaltungsmöglichkeit alle sich in Zukunft daraus ergebenden Ansprüche verjähren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schadenersatz, Schadenersatzanspruch, Verjährung, FolgeschädenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135538Im RIS seit
01.12.2025Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025