Norm
ABGB §1489Rechtssatz
Für die Rechtslage vor dem KaWeRÄG 2017 bestanden keine spezifischen Verjährungsvorschriften für einen Schadenersatzanspruch wegen Verstößen gegen innerstaatliches oder gemeinschaftsrechtliches Kartell- und Wettbewerbsrecht, sodass solche Ansprüche uneingeschränkt gemäß § 1489 ABGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung verjährenFür die Rechtslage vor dem KaWeRÄG 2017 bestanden keine spezifischen Verjährungsvorschriften für einen Schadenersatzanspruch wegen Verstößen gegen innerstaatliches oder gemeinschaftsrechtliches Kartell- und Wettbewerbsrecht, sodass solche Ansprüche uneingeschränkt gemäß Paragraph 1489, ABGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung verjähren
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kartellschaden, Kartellschadenersatz, Verjährung, Übergangsvorschriften, SchadenersatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135537Im RIS seit
01.12.2025Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025