Norm
StPO §285 Abs2Rechtssatz
Eine analoge Anwendung des § 285 Abs 2 StPO zur Verlängerung der gegen Beschlüsse vorgesehenen 14-tägigen Rechtsmittelfrist kommt mangels Vorliegens einer Lücke nicht in Betracht.Eine analoge Anwendung des Paragraph 285, Absatz 2, StPO zur Verlängerung der gegen Beschlüsse vorgesehenen 14-tägigen Rechtsmittelfrist kommt mangels Vorliegens einer Lücke nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135526Im RIS seit
20.11.2025Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025