RS Vwgh 2025/10/15 Ro 2025/20/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2025
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E19100000
E6J
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1
EURallg
FrPolG 2005 §52
FrPolG 2005 §55 Abs1
32008L0115 Rückführungs-RL Art3 Z4
32008L0115 Rückführungs-RL Art7
62023CJ0636 W VORAB

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2025/20/0004

Rechtssatz

Um den unionsrechtlichen Vorgaben nachzukommen (vgl. Urteil EuGH vom 1. August 2025, C-636/23, Al Hoceima, und C-637/23, Boghni), ist die Betrachtung geboten, dass es sich bei jenen Aussprüchen, womit eine Rückkehrentscheidung erlassen und eine Entscheidung über die (Nicht-)Gewährung sowie die Festlegung der Dauer einer Frist für die freiwillige Ausreise - nach § 55 Abs. 1 FPG "zugleich" - getroffen wird, um solche handelt, die rechtlich untrennbar miteinander verbunden sind. Das führt dazu, dass sie dasselbe rechtliche Schicksal teilen (vgl. VwGH 25.11.2024, Ra 2024/01/0057). Daraus folgt aber auch, dass eine Revision, die sich in Bezug auf einen dieser Aussprüche als zulässig erweist, auch hinsichtlich des damit untrennbar verbundenen anderen Ausspruches als zulässig anzusehen ist (vgl. VwGH 19.10.2023, Ro 2023/13/0017).Um den unionsrechtlichen Vorgaben nachzukommen vergleiche Urteil EuGH vom 1. August 2025, C-636/23, Al Hoceima, und C-637/23, Boghni), ist die Betrachtung geboten, dass es sich bei jenen Aussprüchen, womit eine Rückkehrentscheidung erlassen und eine Entscheidung über die (Nicht-)Gewährung sowie die Festlegung der Dauer einer Frist für die freiwillige Ausreise - nach Paragraph 55, Absatz eins, FPG "zugleich" - getroffen wird, um solche handelt, die rechtlich untrennbar miteinander verbunden sind. Das führt dazu, dass sie dasselbe rechtliche Schicksal teilen vergleiche VwGH 25.11.2024, Ra 2024/01/0057). Daraus folgt aber auch, dass eine Revision, die sich in Bezug auf einen dieser Aussprüche als zulässig erweist, auch hinsichtlich des damit untrennbar verbundenen anderen Ausspruches als zulässig anzusehen ist vergleiche VwGH 19.10.2023, Ro 2023/13/0017).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025200003.J15

Im RIS seit

18.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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