Norm
IO §43 Abs2Rechtssatz
§ 43 Abs 2 IO ist (nur) dahin zu verstehen, dass er das Recht der jeweiligen Masse, einen Anfechtungsanspruch angriffsweise geltend zu machen, ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung „erlöschen“ lässt.Paragraph 43, Absatz 2, IO ist (nur) dahin zu verstehen, dass er das Recht der jeweiligen Masse, einen Anfechtungsanspruch angriffsweise geltend zu machen, ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung „erlöschen“ lässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135523Im RIS seit
14.11.2025Zuletzt aktualisiert am
14.11.2025