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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1Rechtssatz
Auch im öffentlichen Dienst können wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung stehen und mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 nicht verletzt werden (sogenannte Bagatellverfehlungen; VwGH 19.9.2001, 99/09/0202). Dies gilt sinngemäß auch für angelastete Verletzungen des § 44 Abs. 1 BDG 1979.Auch im öffentlichen Dienst können wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung stehen und mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des Paragraph 43, Absatz eins, BDG 1979 nicht verletzt werden (sogenannte Bagatellverfehlungen; VwGH 19.9.2001, 99/09/0202). Dies gilt sinngemäß auch für angelastete Verletzungen des Paragraph 44, Absatz eins, BDG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025090002.J07Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025