RS Vwgh 2025/10/13 Ro 2025/09/0002

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Veröffentlicht am 13.10.2025
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Auch im öffentlichen Dienst können wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung stehen und mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 nicht verletzt werden (sogenannte Bagatellverfehlungen; VwGH 19.9.2001, 99/09/0202). Dies gilt sinngemäß auch für angelastete Verletzungen des § 44 Abs. 1 BDG 1979.Auch im öffentlichen Dienst können wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung stehen und mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des Paragraph 43, Absatz eins, BDG 1979 nicht verletzt werden (sogenannte Bagatellverfehlungen; VwGH 19.9.2001, 99/09/0202). Dies gilt sinngemäß auch für angelastete Verletzungen des Paragraph 44, Absatz eins, BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025090002.J07

Im RIS seit

11.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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