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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2023/09/0009 E 25. Jänner 2024 RS 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Bei Trennbarkeit der als Dienstpflichtverletzung qualifizierten Einzelhandlungen unterliegen diese auch einer gesonderten rechtlichen Beurteilung (VwGH 13.12.2007, 2005/09/0130). Mehrere voneinander trennbare Spruchpunkte eines Disziplinarerkenntnisses hinsichtlich des Schuldspruchs sind ebenfalls getrennt voneinander zu prüfen (VwGH 22.3.2023, Ra 2021/09/0270).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025090002.J02Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025