Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein Antrag an die Behörde auf Feststellung über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 TSchG bzw. auf Ausfolgung (welcher der Sache nach auf dieselbe Frage abzielt), der vor Ablauf der zweimonatigen Frist des § 37 Abs. 3 TSchG gestellt wird, ist zulässig, weil das TSchG keine andere verfahrensrechtliche Möglichkeit zur (gerichtlichen) Überprüfung der ohne Bescheid ergangenen Prognoseentscheidung darüber, ob die materiellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und tierschutzbestimmungsgemäße Haltung eines abgenommenen Tieres vorliegen, vorsieht. Die Entscheidung darüber, ob sich die Haltungsbedingungen seit der Abnahme dergestalt verändert haben, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Rückstellung entsprechend § 37 Abs. 3 TSchG vorliegen, stellt eine von der Abnahme unabhängige Entscheidung dar; ihr liegt ein anderer Entscheidungsgegenstand zugrunde. Bei Nichtvorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 TSchG tritt als gesetzliche Fiktion ein ex lege Verfall des abgenommenen Tieres ein (VwGH 15.3.2016, Ro 2016/02/0003).Ein Antrag an die Behörde auf Feststellung über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen nach Paragraph 37, Absatz 3, TSchG bzw. auf Ausfolgung (welcher der Sache nach auf dieselbe Frage abzielt), der vor Ablauf der zweimonatigen Frist des Paragraph 37, Absatz 3, TSchG gestellt wird, ist zulässig, weil das TSchG keine andere verfahrensrechtliche Möglichkeit zur (gerichtlichen) Überprüfung der ohne Bescheid ergangenen Prognoseentscheidung darüber, ob die materiellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und tierschutzbestimmungsgemäße Haltung eines abgenommenen Tieres vorliegen, vorsieht. Die Entscheidung darüber, ob sich die Haltungsbedingungen seit der Abnahme dergestalt verändert haben, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Rückstellung entsprechend Paragraph 37, Absatz 3, TSchG vorliegen, stellt eine von der Abnahme unabhängige Entscheidung dar; ihr liegt ein anderer Entscheidungsgegenstand zugrunde. Bei Nichtvorliegen der materiellen Voraussetzungen des Paragraph 37, Absatz 3, TSchG tritt als gesetzliche Fiktion ein ex lege Verfall des abgenommenen Tieres ein (VwGH 15.3.2016, Ro 2016/02/0003).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025020006.J03Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.11.2025