RS OGH 2025/8/7 7Ob97/25b

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Veröffentlicht am 07.08.2025
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Rechtssatz

Die Präklusion nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.Die Präklusion nach Paragraph 12, Absatz 3, VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 07.08.2025 7 Ob 97/25b

Schlagworte

Präklusion, Ausschlussfrist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135507

Im RIS seit

10.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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