Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
Die Präklusion nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.Die Präklusion nach Paragraph 12, Absatz 3, VersVG ist nicht amtswegig, sondern nur über Einwendung wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Präklusion, AusschlussfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135507Im RIS seit
10.10.2025Zuletzt aktualisiert am
10.10.2025