Norm
APG §34 Abs1 Z3Rechtssatz
Der Erhöhungsbetrag nach § 34 Abs 1 Z 3 APG steht auch einem Versicherten zu, dessen Dienstverhältnis vor Eintritt der Anspruchsberechtigung für eine Korridorpension nach § 4 Abs 2 APG einvernehmlich beendet wurde und der zwei Monate vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bezog.Der Erhöhungsbetrag nach Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 3, APG steht auch einem Versicherten zu, dessen Dienstverhältnis vor Eintritt der Anspruchsberechtigung für eine Korridorpension nach Paragraph 4, Absatz 2, APG einvernehmlich beendet wurde und der zwei Monate vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bezog.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135506Im RIS seit
10.10.2025Zuletzt aktualisiert am
10.10.2025