RS OGH 2025/8/13 6Ob29/24v

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Veröffentlicht am 13.08.2025
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Rechtssatz

Feststellungsklagen über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer Kommanditgesellschaft müssen auch dann sämtliche Gesellschafter auf Kläger- oder Beklagtenseite als notwendige Streitgenossen erfassen, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann.

Entscheidungstexte

  • RS0135495">6 Ob 29/24v
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.08.2025 6 Ob 29/24v
    Die Gesellschafter bilden sowohl auf Klags- als auch auf Beklagtenseite jeweils eine einheitliche Streitpartei. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135495

Im RIS seit

23.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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