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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung eines (männlichen) Richters des BVwG betreffend die Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz wegen drohenden und erfolgten Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung eines homosexuellen Staatsangehörigen von Georgien; ausdrückliches Verlangen auf Abgehen von der Zuständigkeit des RichtersRechtssatz
Der Beschwerdeführer brachte in seiner Erstbefragung und in der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor, wegen seiner Homosexualität diskriminiert, geschlagen, verfolgt, bedroht, beschimpft und erniedrigt worden zu sein. Er hat damit (erfolgte und drohende) Eingriffe in sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Sinne des §20 Abs2 AsylG 2005 behauptet. In der Beschwerde an das BVwG verlangte der Beschwerdeführer die Verhandlung und Entscheidung durch eine Richterin. Das BVwG hat jedoch über diese Beschwerde durch einen Richter verhandelt und entschieden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Gericht Zusammensetzung, Gericht Zuständigkeit, Bundesverwaltungsgericht, HomosexualitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E507.2025Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025