Rechtssatz
Der rechtskräftige Beschluss über die Feststellung des Erbrechts entfaltet für die und zwischen den an diesem Verfahren beteiligten Parteien, die bis zu dieser Entscheidung eine darin beurteilte Erbantrittserklärung abgegeben haben, Rechtskraftwirkung.
Anmerkung
So auch schon 2 Ob 65/22fEntscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135488Im RIS seit
27.08.2025Zuletzt aktualisiert am
27.08.2025