Norm
StPO §283 Abs1Rechtssatz
Grundlage für den Strafausspruch ist der Schuldspruch, womit auch die Berufung gegen den Strafausspruch ihre Argumente auf der Basis der den Schuldspruch tragenden Feststellungen zu entwickeln hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135485Im RIS seit
26.08.2025Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025