Norm
StGB §153 Abs1Rechtssatz
Ist der Machtgeber eine GmbH, sind die vom Tatbestand der Untreue geschützten wirtschaftlich Berechtigten (§ 153 Abs 2 StGB) die Gesellschafter der GmbH als deren Anteilseigner.Ist der Machtgeber eine GmbH, sind die vom Tatbestand der Untreue geschützten wirtschaftlich Berechtigten (Paragraph 153, Absatz 2, StGB) die Gesellschafter der GmbH als deren Anteilseigner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135480Im RIS seit
21.08.2025Zuletzt aktualisiert am
21.08.2025