Norm
KSchG §6 Abs2 Z4Rechtssatz
Auf Dauerschuldverhältnisse (etwa Bestandverträge), die darauf angelegt sind, dass die Leistung des Unternehmers (Vermieters) nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist, ist § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht anwendbar.Auf Dauerschuldverhältnisse (etwa Bestandverträge), die darauf angelegt sind, dass die Leistung des Unternehmers (Vermieters) nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist, ist Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, KSchG nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wertsicherungsklausel, Wertsicherung, Dauerschuldverhältnis, Dauerschuldverhältnisse, Bestandvertrag, MietrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135478Im RIS seit
20.08.2025Zuletzt aktualisiert am
20.08.2025