RS OGH 2025/3/28 8Ob26/25v

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Veröffentlicht am 28.03.2025
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Norm

EO §292a Z1
IO §189b
  1. EO § 292a heute
  2. EO § 292a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 292a gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
  1. IO § 189b heute
  2. IO § 189b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach § 292a EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß § 189b IO in Verbindung mit § 292a EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach Paragraph 292 a, EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß Paragraph 189 b, IO in Verbindung mit Paragraph 292 a, EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.

Entscheidungstexte

  • RS0135477">8 Ob 26/25v
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2025 8 Ob 26/25v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135477

Im RIS seit

19.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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