Norm
EO §292a Z1Rechtssatz
Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach § 292a EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß § 189b IO in Verbindung mit § 292a EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.Während im Exekutionsverfahren die Erhöhung des Existenzminimums nach Paragraph 292 a, EO nur für die Zukunft wirkt, gilt dies im Insolvenzverfahren nicht. Eine vom Schuldner bereits mit den verfahrenseinleitenden Anträgen begehrte Erhöhung des Existenzminimums gemäß Paragraph 189 b, IO in Verbindung mit Paragraph 292 a, EO gilt für das gesamte Insolvenzverfahren ab dessen Eröffnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135477Im RIS seit
19.08.2025Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025