RS OGH 2025/4/30 5Ob113/24i

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Veröffentlicht am 30.04.2025
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Norm

ABGB §300
  1. ABGB § 300 heute
  2. ABGB § 300 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008
  3. ABGB § 300 gültig von 01.01.1979 bis 31.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1978

Rechtssatz

Die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB setzt nicht voraus, dass die - unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden - (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.Die Begründung von Kellereigentum nach Paragraph 300, ABGB setzt nicht voraus, dass die - unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden - (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.

Entscheidungstexte

  • RS0135429">5 Ob 113/24i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.04.2025 5 Ob 113/24i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135429

Im RIS seit

10.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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