Norm
BPGG §3aRechtssatz
Bei der kollisionsrechtlichen Prüfung der Frage, ob bei Rentenbezug eines Pflegebedürftigen nur aus einem anderen Mitgliedstaat und Wohnsitz in Österreich eine Zuständigkeit Österreichs für die Gewährung von Pflegegeld besteht, sind dessen Ansprüche auf Sachleistungen aus der österreichischen Krankenversicherung aufgrund einer Selbstversicherung nach § 16 Abs 1 ASVG unberücksichtigt zu lassen, wenn er unter Zugrundelegung einer Wohnsitzfiktion im rentenzahlenden Mitgliedstaat (Art 24 Abs 1 Satz 1 VO [EG] 883/2004) in die Krankenversicherung dieses Staats einbezogen wäre.Bei der kollisionsrechtlichen Prüfung der Frage, ob bei Rentenbezug eines Pflegebedürftigen nur aus einem anderen Mitgliedstaat und Wohnsitz in Österreich eine Zuständigkeit Österreichs für die Gewährung von Pflegegeld besteht, sind dessen Ansprüche auf Sachleistungen aus der österreichischen Krankenversicherung aufgrund einer Selbstversicherung nach Paragraph 16, Absatz eins, ASVG unberücksichtigt zu lassen, wenn er unter Zugrundelegung einer Wohnsitzfiktion im rentenzahlenden Mitgliedstaat (Artikel 24, Absatz eins, Satz 1 VO [EG] 883/2004) in die Krankenversicherung dieses Staats einbezogen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pflegegeld, Wohnsitzfunktion, Selbstversicherung, Koordinierung von PflegeleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135425Im RIS seit
09.07.2025Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025