Norm
RAO §30Rechtssatz
Im Verfahren über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter nach der Rechtsanwaltsordnung besteht keine Möglichkeit zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde oder eines Devolutionsantrags an den Obersten Gerichtshof.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135422Im RIS seit
08.07.2025Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025