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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §47 Abs2aRechtssatz
Eine Gewerbeberechtigung allein vermittelt jedenfalls noch kein rechtliches Interesse iSd § 47 Abs. 2a KFG 1967 (vgl. VwGH 13.12.2001, 2001/11/0358, zum Gewerbe der Berufsdetektive). Aus § 47 Abs. 2a KFG 1967 ergibt sich aber auch nicht, dass eine aufrechte Gewerbeberechtigung, welche die Einholung von Auskünften aus der Zulassungsevidenz umfasst, Voraussetzung für ein rechtliches Interesse im Sinn dieser Bestimmung bzw. dessen Glaubhaftmachung wäre. Auf das Bestehen oder den Umfang einer Gewerbeberechtigung kommt es daher für die im Revisionsfall allein maßgebliche Frage, ob ein rechtliches Interesse iSd § 47 Abs. 2a KFG 1967 geltend gemacht wurde, nicht an.Eine Gewerbeberechtigung allein vermittelt jedenfalls noch kein rechtliches Interesse iSd Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG 1967 vergleiche VwGH 13.12.2001, 2001/11/0358, zum Gewerbe der Berufsdetektive). Aus Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG 1967 ergibt sich aber auch nicht, dass eine aufrechte Gewerbeberechtigung, welche die Einholung von Auskünften aus der Zulassungsevidenz umfasst, Voraussetzung für ein rechtliches Interesse im Sinn dieser Bestimmung bzw. dessen Glaubhaftmachung wäre. Auf das Bestehen oder den Umfang einer Gewerbeberechtigung kommt es daher für die im Revisionsfall allein maßgebliche Frage, ob ein rechtliches Interesse iSd Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG 1967 geltend gemacht wurde, nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110150.L05Im RIS seit
10.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025