RS OGH 2025/4/2 12Os19/25y

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Veröffentlicht am 02.04.2025
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Rechtssatz

Grob fahrlässiges Verhalten im Sinn des § 6 Abs 3 StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.Grob fahrlässiges Verhalten im Sinn des Paragraph 6, Absatz 3, StGB setzt zum einen ein gesteigertes Maß an Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zum anderen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts voraus. Letztere muss sich aus dem auffallend und ungewöhnlich sorgfaltswidrigen Verhalten ergeben.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 02.04.2025 12 Os 19/25y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135382

Im RIS seit

20.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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