RS OGH 2025/4/30 13Os23/25v

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Veröffentlicht am 30.04.2025
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Rechtssatz

Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (§ 12 erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (Paragraph 12, erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.

Entscheidungstexte

  • RS0135381">13 Os 23/25v
    Entscheidungstext OGH 30.04.2025 13 Os 23/25v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135381

Im RIS seit

20.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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