RS Vwgh 2025/4/10 Ra 2023/03/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2025
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §879
EisenbahnG 1957 §74
EisenbahnG 1957 §74 Abs1
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/03/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/03/0150 E 30. Juni 2015 RS 14 (hier: ohne den Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Es können auf dem Boden des § 74 EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des § 879 ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach § 74 Abs 1 EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.Es können auf dem Boden des Paragraph 74, EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des Paragraph 879, ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach Paragraph 74, Absatz eins, EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023030133.L04

Im RIS seit

14.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten