Norm
StPO §381 Abs1 Z5Rechtssatz
Von § 381 Abs 1 Z 5 StPO sind bloß solche Sicherstellungen erfasst, denen eine staatsanwaltschaftliche Anordnung oder ein gerichtlicher Auftrag zu Grunde lag.Von Paragraph 381, Absatz eins, Ziffer 5, StPO sind bloß solche Sicherstellungen erfasst, denen eine staatsanwaltschaftliche Anordnung oder ein gerichtlicher Auftrag zu Grunde lag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135362Im RIS seit
02.05.2025Zuletzt aktualisiert am
02.05.2025