Norm
UWG §1aRechtssatz
Eine mit einer Irreführung verbundene Geschäftspraktik durch unzulässige Beeinflussung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen allen Kunden suggeriert, dass sie sich gegen eine von ihm vertragswidrig vorgenommenen Entgeltänderung nur mit Kündigung wehren können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Irreführung, Geschäftspraktik, Entgeltänderung, KündigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135360Im RIS seit
30.04.2025Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025