Norm
KartG 2005 §9 Abs4Rechtssatz
Ungeachtet des Schwerpunkts auf digitale Bereiche ist der Tatbestand des § 9 Abs 4 KartG auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar.Ungeachtet des Schwerpunkts auf digitale Bereiche ist der Tatbestand des Paragraph 9, Absatz 4, KartG auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fusionskontrolle, TransaktionswertschwelleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135346Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
22.04.2025