RS OGH 2025/3/26 16Ok2/25t

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Veröffentlicht am 26.03.2025
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Rechtssatz

Ungeachtet des Schwerpunkts auf digitale Bereiche ist der Tatbestand des § 9 Abs 4 KartG auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar.Ungeachtet des Schwerpunkts auf digitale Bereiche ist der Tatbestand des Paragraph 9, Absatz 4, KartG auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar.

Entscheidungstexte

  • RS0135346">16 Ok 2/25t
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2025 16 Ok 2/25t
    Bei der Auslegung dieses Tatbestands ist die gesetzgeberische Absicht, eine leicht handhabbare Regelung zu schaffen, zu berücksichtigen. (T1)

Schlagworte

Fusionskontrolle, Transaktionswertschwelle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135346

Im RIS seit

22.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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