Norm
StPO §56 Abs2 erster SatzRechtssatz
Die Wortfolge "auf Verlangen" in § 56 Abs 2 erster Satz StPO stellt auf das Erfordernis eines vorherigen Herantretens des Beschuldigten an das Gericht (die Staatsanwaltschaft) als Voraussetzung für die Gewährung von kostenloser Übersetzungshilfe für den Kontakt mit dem Verteidiger ab.Die Wortfolge "auf Verlangen" in Paragraph 56, Absatz 2, erster Satz StPO stellt auf das Erfordernis eines vorherigen Herantretens des Beschuldigten an das Gericht (die Staatsanwaltschaft) als Voraussetzung für die Gewährung von kostenloser Übersetzungshilfe für den Kontakt mit dem Verteidiger ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135335Im RIS seit
01.04.2025Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025