Norm
EO §27aRechtssatz
Die Bewilligung der Hilfsexekution im Rahmen des Forderungsexekutionsverfahrens erfordert einen (detaillierten) Antrag des Betreibenden, der allerdings erst dann gestellt werden kann, wenn der Verpflichtete seine Mitwirkungspflicht verletzt hat. Für eine gerichtliche Aufforderung ohne gleichzeitige exekutive Maßnahmen an den Verpflichteten, Auskünfte zu erteilen und Urkunden herauszugeben, fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135334Im RIS seit
31.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025